Aktuelles

Wie klimaschädlich sind WEA wirklich?

Tagesschau.de beleuchtet mit seiner Serie „Faktenfinder“ regelmäßig kontrovers diskutierte Themen. In der aktuellen Ausgabe geht es um das Thema der Klimaschädlichkeit von Windenergieanlagen. Im Detail um die Menge das verbauten Stahls und die Einordnung des in elektrischen Schaltanlagen verwendeten Treibhausgases Schwefelhexafluorid. Der ganze Artikel ist hier zu lesen:  https://www.tagesschau.de/faktenfinder/windkraft-141.html

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Kreistag und Regionaler Planungsverband geben grünes Licht

In seiner Sitzung am 25. April 2022 sprach sich der Kreistag zu Bamberg mit nur drei Gegenstimmen dafür aus, einen Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Veldensteiner Forst – Fränkische Schweiz“ zu stellen. Dies soll den Bau von Windenergieanlagen auch innerhalb des Landschaftschutzgebiets ermöglichen. Anschließend votierten die Mitglieder des Regionalen Planungsverbands

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Buttenheim sagt JA zur Windkraft

Buttenheim sagt JA zur Windkraft Mit einem klaren Votum hat sich die Bevölkerung des Marktes Buttenheim für eine Nutzung der Windenergie in der Marktgemeinde ausgesprochen. 70,46 % zur Wahlberechtigten votierten mit JA und nur 29,54 % stehen der Windkraft ablehnend gegenüber. Der Markt Buttenheim wird mit diesem eindeutigen Mandat nun

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Stellungnahme des BUND Naturschutz

Stellungnahme des BUND Naturschutz Der BUND Naturschutz Bamberg unterstützt die Pläne des Marktes Buttenheim zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um die Klimakrise wenigstens abzumildern müssen wir möglichst schnell vollständig auf erneuerbare Energieträger umsteigen.Ziel muss eine dezentrale Energieversorgung sein, die die Potentiale und die Wertschöpfung vor Ort unter Beteiligung der Bürgerinnen

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Bürgerentscheid am 26. September 2021

Bürgerentscheid am 26. Septmember 2021 Am 26. September 2021 haben alle wahlberechtigten Buttenheimer die Möglichkeit, das Windkraftprojekt mit ihrer Stimme zu unterstützen und für eine nachhaltige Zukunft des Marktes Buttenheim zu stimmen. Eine Umsetzung des Projektes erfolgt nur, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung dafür ausspricht! Gleiches gilt für die

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Die Herausforderung

Der Ausstieg aus der Atomkraft ist ebenso beschlossene Sache wie das Ende der Kohleverbrennung. Gleichzeitig stoßen große Stromtrassen, die Nord- und Süddeutschland verbinden, auf große Ablehnung in der Bevölkerung. Die Konsequenz daraus ist die Notwendigkeit einer zunehmend dezentralen, regionalen Stromerzeugung. Neben Wasserkraft, Biogas und Photovoltaik spielt in hiesigen Breiten vor allem die Windkraft eine wichtige Rolle. Anders als oftmals kommuniziert, sind auch in Süddeutschland Standorte mit einer geeigneten Topografie wirtschaftlich zu betreiben.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass in Deutschland in den kommenden Jahren aufgrund neuer Technologien und großer

Einsparpotenziale der Energieverbrauch insgesamt sinken wird, wird der Strombedarf deutlich steigen (Elektrifizierung des Verkehrs).
Aktuell deckt der Markt Buttenheim ca. 50 % seines Strombedarfs durch Erneuerbare Energien. Wenn wir unseren CO2-Ausstoß maßgeblich senken wollen, dürfen wir aber nicht nur an unseren augenblicklichen Stromverbrauch denken. Über kurz oder lang werden auch die Bereiche Wärme und Mobilität zum Klimaschutz beitragen müssen, indem wir auch hier Kohle, Öl und Gas durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzen.

Selbst wenn der Markt Buttenheim irgendwann 100 % seines Energiebedarfs durch regenerative Energiequellen decken kann, heißt dies jedoch nicht, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Genauso wie die städtischen Zentren eine Verantwortung zur Versorgung des Umlands mit Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsvorsorge oder kulturellen Angeboten haben, hat das ländliche Umland eine Verantwortung zur Versorgung der Zentren mit Nahrungsmitteln oder eben Energie. Das ist ein Geben und Nehmen, nur so funktioniert unsere Gesellschaft.

Der Markt Buttenheim möchte auf keinen Fall, dass im Zuge der Energiewende (inter-)nationale Unternehmen Profite auf Kosten der lokalen Bevölkerung machen. Der Markt Buttenheim ist deshalb zu jedem Zeitpunkt Herr des Verfahrens.

Voraussetzung für eine Umsetzung des Vorhabens ist die Zustimmung der Bevölkerung, die förmlich befragt werden soll.

Ihr Bürgermeister

Michael Karmann

Die Herausforderung

Der Ausstieg aus der Atomkraft ist ebenso beschlossene Sache wie das Ende der Kohleverbrennung. Gleichzeitig stoßen große Stromtrassen, die Nord- und Süddeutschland verbinden, auf große Ablehnung in der Bevölkerung. Die Konsequenz daraus ist die Notwendigkeit einer zunehmend dezentralen, regionalen Stromerzeugung. Neben Wasserkraft, Biogas und Photovoltaik spielt in hiesigen Breiten vor allem die Windkraft eine wichtige Rolle. Anders als oftmals kommuniziert, sind auch in Süddeutschland Standorte mit einer geeigneten Topografie wirtschaftlich zu betreiben.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass in Deutschland in den kommenden Jahren aufgrund neuer Technologien und großer Einsparpotenziale der Energieverbrauch insgesamt sinken wird, wird der Strombedarf deutlich steigen (Elektrifizierung des Verkehrs).

Aktuell deckt der Markt Buttenheim ca. 50 % seines Strombedarfs durch Erneuerbare Energien. Wenn wir unseren CO2-Ausstoß maßgeblich senken wollen, dürfen wir aber nicht nur an unseren augenblicklichen Stromverbrauch denken. Über kurz oder lang werden auch die Bereiche Wärme und Mobilität zum Klimaschutz beitragen müssen, indem wir auch hier Kohle, Öl und Gas durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzen.

Selbst wenn der Markt Buttenheim irgendwann 100 % seines Energiebedarfs durch regenerative Energiequellen decken kann, heißt dies jedoch nicht, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Genauso wie die städtischen Zentren eine Verantwortung zur Versorgung des Umlands mit Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsvorsorge oder kulturellen Angeboten haben, hat das ländliche Umland eine Verantwortung zur Versorgung der Zentren mit Nahrungsmitteln oder eben Energie. Das ist ein Geben und Nehmen, nur so funktioniert unsere Gesellschaft.

Der Markt Buttenheim möchte auf keinen Fall, dass im Zuge der Energiewende (inter-)nationale Unternehmen Profite auf Kosten der lokalen Bevölkerung machen. Der Markt Buttenheim ist deshalb zu jedem Zeitpunkt Herr des Verfahrens.

Voraussetzung für eine Umsetzung des Vorhabens ist die Zustimmung der Bevölkerung, die förmlich befragt werden soll.

Ihr Bürgermeister

Michael Karmann

Die Herausforderung

Der Ausstieg aus der Atomkraft ist ebenso beschlossene Sache wie das Ende der Kohleverbrennung. Gleichzeitig stoßen große Stromtrassen, die Nord- und Süddeutschland verbinden, auf große Ablehnung in der Bevölkerung. Die Konsequenz daraus ist die Notwendigkeit einer zunehmend dezentralen, regionalen Stromerzeugung. Neben Wasserkraft, Biogas und Photovoltaik spielt in hiesigen Breiten vor allem die Windkraft eine wichtige Rolle. Anders als oftmals kommuniziert, sind auch in Süddeutschland Standorte mit einer geeigneten Topografie wirtschaftlich zu betreiben.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass in Deutschland in den kommenden Jahren aufgrund neuer Technologien und großer Einsparpotenziale der Energieverbrauch insgesamt sinken wird, wird der Strombedarf deutlich steigen (Elektrifizierung des Verkehrs).

Aktuell deckt der Markt Buttenheim ca. 50 % seines Strombedarfs durch Erneuerbare Energien. Wenn wir unseren CO2-Ausstoß maßgeblich senken wollen, dürfen wir aber nicht nur an unseren augenblicklichen Stromverbrauch denken. Über kurz oder lang werden auch die Bereiche Wärme und Mobilität zum Klimaschutz beitragen müssen, indem wir auch hier Kohle, Öl und Gas durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzen.

Selbst wenn der Markt Buttenheim irgendwann 100 % seines Energiebedarfs durch regenerative Energiequellen decken kann, heißt dies jedoch nicht, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Genauso wie die städtischen Zentren eine Verantwortung zur Versorgung des Umlands mit Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsvorsorge oder kulturellen Angeboten haben, hat das ländliche Umland eine Verantwortung zur Versorgung der Zentren mit Nahrungsmitteln oder eben Energie. Das ist ein Geben und Nehmen, nur so funktioniert unsere Gesellschaft.

Der Markt Buttenheim möchte auf keinen Fall, dass im Zuge der Energiewende (inter-)nationale Unternehmen Profite auf Kosten der lokalen Bevölkerung machen. Der Markt Buttenheim ist deshalb zu jedem Zeitpunkt Herr des Verfahrens.

Voraussetzung für eine Umsetzung des Vorhabens ist die Zustimmung der Bevölkerung, die förmlich befragt werden soll.

Ihr Bürgermeister

Michael Karmann

Die Beteiligten

Das Vorhaben wurde durch den Markt Buttenheim initiiert und soll auch durch den Markt Buttenheim federführend umgesetzt werden. Unterstützt wird die Verwaltung durch die Allianz Regnitz-Aisch (Niklas Rhein) und die Windkümmerer der Energieagentur Nordbayern (Hubert Treml-Franz,  Wolfgang Böhm und Markus Ruckdeschel). Zur praktischen Umsetzung des Projektes wird sich der Markt Buttenheim zu gegebener Zeit eines Fachplanungsbüros bedienen. Der spätere Betrieb der Anlagen soll über ein Bürgerbeteiligungsmodell erfolgen. So stellen wir sicher, dass der finanzielle Mehrwert der Anlagen vor Ort bleibt!

Das Gebiet

Aufgrund der topographischen Lage und der damit verbundenen Windhöffigkeiten bietet sich eine westliche Erweiterung des bestehenden Windparks „Oberngrub“ an. Infolge der 10H-Regelung in Bayern muss bei Nichteinhaltung ein Bebauungsplanverfahren durch die Kommune durchgeführt werden. Dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und anderen Beeinträchtigungen wird dabei unter Berücksichtigung der standortspezifischen Gegebenheiten mit einem ausreichenden Abstand Rechnung getragen.

Imagefilm

Im oberfränkischen Markt Buttenheim entstehen drei neue Windenergieanlagen. Die Bevölkerung der kleinen Gemeinde ist dem Projekt mit großer Mehrheit gefolgt. Das Besondere: die Fläche, die für die Anlagen benötigt wird, gehört insgesamt 33 Personen. Daher hat die Gemeinde das sogenannte Flächenpooling-Verfahren genutzt, um mit maximaler sozialer Gerechtigkeit den optimalen Standort zu sichern und alle an den Pachteinnahmen zu beteiligen. „Dieses Modell ist das basisdemokratischste Modell, das es gibt“, so Bürgermeister Michael Karmann.

Was bisher geschah ...

Februar 2024
Bauantrag
Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Bild von links nach rechts: Marcus Dornauer (Projektant), Niklas Rhein (ILE-Manager), Hubert Treml-Franz (Windkümmerer), Mariella Schubert (Fachplanerin), Johann Kalb (Landrat), Michael Karmann (Bürgermeister Markt Buttenheim), Peter Münch (Geschäftsleiter Markt Buttenheim), Anton Kohl (Umweltplanung)

Die Marktgemeinde Buttenheim stellt den ersten Antrag zum Bau und Betrieb eines Windparks im Landkreis Bamberg seit 2014 die 10H-Regelung den Ausbau der Windkraft in Bayern zum Erliegen gebracht hat. Es sollen 3 Windkraftanlagen der 7 MW Klasse nördlich von Tiefenhöchstadt auf einer Fläche von ca. 50 ha entstehen, nachdem die Marktgemeinde bei einem Ratsbegehren im September 2021 die Zustimmung von 70% der Bevölkerung zum Bau eines Windparks erhalten hat. Mit dem geplanten Windpark können ca. 50 bis 60 GWh Strom pro Jahr erzeugt werden, das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrach (3500 kWh/a) von 14000 -17000 Haushalten.

Hier gibt's die komplette Pressemitteilung.
Dezember 2023
Imagefilm Energieatlas
Imagefilm Energieatlas
Mit der Produktion eines Kurzfilms zeichnen die Bayerische Staatsregierung und die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) das Buttenheimer Bürgermodell als vorbildlich aus. Auf der Themenplattform des Bayerischen Energieatlases können sich interessierte Kommunen nun über den Buttenheimer Ansatz informieren.

https://www.energieatlas.bayern.de/node/20301
November 2023
Regionaler Planungsverband
Regionaler Planungsverband

Am 15. November beschloss der Regionale Planungsverband Oberfranken-West die Ausweisung der Fläche 501 Tiefenhöchstadt-Nord als Windvorranggebiet. Somit ist der planungsrechtliche Rahmen für das (Bau-)Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht gegeben.

Frühjahr 2023
Beginn Fachplanung
Beginn Fachplanung

Nachdem mit einer großen Anzahl an Grundstückseigentümern im geplanten Vorranggebiet eine vertragliche Übereinkunft getroffen werden konnte, beginnt nun die Fachplanung. Das Gebiet wird in der Vegetationsperiode 2023 naturschutzfachlich untersucht. So können die Beeinträchtigung schützenswerter Arten vermieden und geeignete Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden. Parallel werden die optimalen Anlagenstandorte und -typen festgelegt und weitere Gutachten (Schall, Schatten, etc.) beauftragt.

28. April 2022
Regionaler Planungsverband
Regionaler Planungsverband

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West spricht sich vorbehaltlich der Herausnahme aus dem Landschaftschutzgebiet "Veldensteiner Forst - Fränkische Schweiz" einstimmig für die Ausweisung des geplanten Vorranggebiets "Tiefenhöchstadt-Nord" aus. 

25. April 2022
Abstimmung Kreistag
Abstimmung Kreistag

Der Kreistag zu Bamberg spricht sich mit nur drei Gegenstimmen dafür aus, einen Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Veldensteiner Forst - Fränkische Schweiz" zu stellen. Dies soll den Bau von Windenergieanlagen auch innerhalb des Landschaftschutzgebiets ermöglichen.

26. September 2021
Bürgerentscheid
Bürgerentscheid

Beim Bürgerentscheid spricht sich eine deutliche Mehrheit von 70,46 % der Wahlberechtigten für die Nutzung der Windkraft im Markt Buttenheim aus. Auch im Wahlbezirk Frankendorf-Tiefenhochstädt votiert eine knappe Mehrheit für das Projekt.

September 2021
Bürgerentscheid
Bürgerentscheid

Im September 2021 wurden zur Vorbereitung auf anstehende Wahlen weitere Informationen an die Bürgerinnen und Bürger übermittelt.

Flyer Windkraft
Flyer Solarenergie

Juli 2021
Infomarkt Windkraft
Infomarkt Windkraft

Am Sonntag, den 25. Juli fand im Pausenhof der Deichselbachschule in Buttenheim ein Informationsmarkt statt. An den Ständen wurden die verschiedenen Aspekte der Windkraft erklärt (→ Standübersicht). 

Durch das offene Format konnten die Referenten ausführlich auf die individuellen Fragen der Besucher eingehen.

   

   

 

Juli 2021
Bürgerinformation
Bürgerinformation

Am Freitag, den 16. Juli fand in Kälberberg eine Informationsveranstaltung für alle Einwohner der Ortschaften Tiefenhöchstadt, Kälberberg und Hochstall sowie für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb des geplanten Vorranggebietes statt. Es wurde der aktuelle Verfahrensstand erläutert sowie auf Fragen aus der Bürgerschaft eingegangen.

Juni 2021
Flyer & Homepage
Flyer & Homepage

Dem Amtsblatt vom 4. Juni legte der Markt Buttenheim einen Informationsflyer bei. Darin befinden sich Informationen zum Projekt und dem relevanten Gebiet nördlich von Tiefenhöchstadt. Zeitgleich geht die neue Webseite mit ausführlichen Informationen rund um die Windkraft online.

Mai 2021
Woher kommt unser Strom?
Woher kommt unser Strom?

Im Amtsblatt vom 21. Mai erläutert der Markt Buttenheim den aktuellen Stromverbrauch, die aktuelle Stromerzeugung und den zukünftig zu erwartenden Strombedarf im Markt Buttenheim.

April 2021
Bürgerinformation
Bürgerinformation

Am 9. April 2021 informieren der Markt Buttenheim und der Markt Eggolsheim in einer abgestimmten Veröffentlichung in ihren Amtsblättern die Bevölkerung über das Vorhaben und den aktuellen Planungsstand.

Am 15. April spricht sich der Marktgemeinderat Buttenheim einstimmig für eine Weiterführung der Bemühungen zur Errichtung neuer Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet aus. Bürgermeister Karmann betont die Verantwortung jeder Kommune und jedes Einzelnen seinen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Im Amtsblatt vom 23. April informiert der Markt Buttenheim ausführlich über seine Bestrebungen.

In seiner Sitzung am 27. April beschloss der Marktgemeinderat Eggolsheim, das Thema Windkraft nicht weiter zu verfolgen.

Februar/März 2021
Abstimmung Nachbargemeinden
Abstimmung Nachbargemeinden

Um Konflikte frühzeitig erkennen und ausräumen zu können, werden die Nachbargemeinden Heiligenstadt, Unterleinleiter, Ebermannstadt und Strullendorf über das Vorhaben der Ausweisung neuer Vorrangflächen für Windenergieanlagen informiert. Konsens unter den Bürgermeister*innen ist, dass eine breite Befürwortung der Bevölkerung Voraussetzung für eine Umsetzung ist. Gleichzeitig werden weitere technische und rechtliche Details geklärt. Es finden Gespräche mit dem Luftfahrtbundesamt, den Unteren Naturschutzbehörden, dem Bund Naturschutz sowie dem Landesbund für Vogelschutz statt.

Dezember 2020
Auftakt Initiative Aufwind
Auftakt Initiative Aufwind

Nachdem die beiden Marktgemeinden den Zuschlag für die Windkümmerer erhalten haben, folgen erste Abstimmungsgespräche. Die Gebietskulisse für mögliche Vorranggebiete wird festgelegt und von den Windkümmerern mit der Regierung von Oberfranken diskutiert. Ergebnis: Die Hochfläche zwischen Frankendorf und Tiefenstürmig scheidet aufgrund erheblicher naturschutzfachlicher Bedenken aus. Die "Lange Meile" östlich von Tiefenstürmig sowie die Gebiete westlich und südlich des bestehenden Windparks "Oberngrub" werden weiteren Prüfungen unterzogen.

September 2020
Bewerbung Initiative Aufwind
Bewerbung Initiative Aufwind

Der Markt Buttenheim bewirbt sich gemeinsam mit dem Markt Eggolsheim bei der Initiative "Aufwind" des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für die Unterstützung eines sog. Windkümmerers.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Grundsätzliches

Die 10H-Regelung wurde im November 2014 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen und ist einzigartig im Bundesgebiet. Sie besagt, dass die im Baugesetzbuch bisher vorgesehene Privilegierung von Windrädern im Außenbereich künftig nur noch gilt, wenn einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu geschützten Wohngebäuden eingehalten wird (Art. 82 Abs. 1 Bayerische Bauordnung –BayBO).
Soll dieser Abstand unterschritten werden, muss die Gemeinde durch Darstellung im Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplans Baurecht schaffen. Es gelten dann die allgemeinen Bestimmungen aus dem Immissionsschutzrecht sowie der Bayerischen Bauordnung.
Dieses Verfahren erhöht den Aufwand zur Errichtung von Windrädern enorm, bietet aber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Nachbarkommunen deutlich mehr Mitsprache.
Zusätzlich muss der Regionale Planungsverband in Oberfranken die Flächen, die bislang noch nicht im Regionalplan enthalten sind, als Windvorranggebiet ausweisen.

Der Strombedarf im gesamten Markt Buttenheim lag 2019 bei rund 22 Millionen Kilowattstunden. Über die letzten Jahre ist er relativ konstant geblieben. Doch auf unserem Gemeindegebiet wird derzeit noch nicht einmal die Hälfte davon (rd. 46 %) aus Erneuerbaren erzeugt. Wir haben also alleine beim Strom bereits eine „Deckungslücke“ von 12 Mio kWh. Doch der Stromverbrauch wird in den nächsten Jahren stark ansteigen, weil auch in den Sektoren Wärme und Verkehr fossile Energieträger ersetzt werden müssen. Am einfachsten geschieht dies durch erneuerbar erzeugten Strom. Dadurch dürfte sich der Strombedarf in Buttenheim bis 2040 annähernd verdoppeln. Hinzu kommt, dass ländliche Regionen – ähnlich wie bei Nahrungsmitteln – seit jeher für die Stadt mitdenken müssen. Schon in einer überschaubar großen Stadt wie Bamberg wäre eine Energiewende ansonsten fast unmöglich.
Die Herausforderung ist also groß – aber durchaus zu bewältigen. Zum Beispiel könnte man dem Ziel mit nur zwei Windkraftanlagen neuerer Bauart und zwei oder drei PV-Freiflächenanlagen auf je 10 Hektar schon sehr nahe kommen. Dabei ist das Ausbaupotenzial von PV auf Dachflächen noch gar nicht mitgerechnet!

 

Gesundheitliche & soziale Aspekte

Als Infraschall wird Schall bezeichnet, dessen Frequenzbereich unterhalb von 20 Hertz liegt. Schall in diesem Bereich ist für den Menschen nicht hörbar. Nur bei relativ hohen Schalldruckpegeln ist er für den Menschen überhaupt wahrnehmbar. Infraschall kann grundsätzlich Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit, Effekte auf das Herz-Kreislaufsystem oder auch Benommenheit auslösen. Dies trifft allerdings nur auf Infraschall zu, der die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen auch tatsächlich überschreitet.

Im täglichen Leben sind wir ständig Infraschallquellen ausgesetzt: Wind, der durch die Bäume streicht, aber auch technische Geräte wie Kompressoren oder Kühlschränke erzeugen Infraschall. Für eine verhältnismäßig hohe „Belastung“ sorgt zum Beispiel die Fahrt in einem Auto.

Auch Windenergieanlagen produzieren solchen Infraschall. Dessen Pegel liegt aber schon bei Abständen von nur 250 m zur Anlage weit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle. Erst im Frühjahr 2021 hat sich gezeigt, dass eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die oft als Beleg für die Infraschall-Gefahr durch Windräder herangezogen wurde, wegen eines Rechenfehlers tausendfach überhöhte Werte enthält und wissenschaftlich nicht haltbar ist. Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse kann also davon ausgegangen werden, dass Infraschall aus Windenergieanlagen keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellt. Ein Wissenschaftler der Universität Bayreuth hat sich übrigens sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und eigene Messungen erstellt. Auf dieser Seite finden Sie seine Ergebnisse.

Auch wenn es diesen belegbaren Zusammenhang zwischen dem von Windenergieanlagen emittierten Infraschall und gesundheitlichen Auswirkungen nicht gibt: Laut einer australischen Studie zum sogenannten „Nocebo-Effekt“ kann allerdings bereits die bloße Sorge um eine mögliche Nebenwirkung dazu führen, dass sich die Befürchtungen erfüllen und vermeintlichen Nebenwirkung eintritt.

Für Windenergieanlagen gelten die gleichen zulässigen Schallimmissionswerte wie für andere Anlagen. Sie werden im Rahmen des zwingend erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgelegt. Überschreitungen sind nicht zulässig und führen zu einer Verweigerung der Genehmigung.

Für den Anlagenbetrieb können z. B. Nachtabschaltungen vorgeschrieben werden, um die niedrigeren nächtlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten. Planerisch können die Schalleinwirkungen auf Anwohner durch größere Abstände der Anlagen zu Wohngebäuden vermindert werden. Hierauf kann schon früh durch die Regionalplanung bzw. die Flächennutzungsplanung der Gemeinden Einfluss genommen werden.

Auch der Schattenwurf stellt eine Immission dar, die im Genehmigungsverfahren nach klaren Regeln zu prüfen ist: Für keinen Anwohner darf der Schattenwurf Maximalwerte von 30 Minuten täglich und 30 Stunden jährlich überschreiten. Die Einhaltung dieser Zeiten kann auch durch das Abstellen der Anlage gewährleistet werden. Die finanziellen Einbußen muss der Betreiber in Kauf nehmen. Andernfalls ist der Standort nicht genehmigungsfähig.

Bei der Untersuchung wird die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer zugrunde gelegt. Dabei wird z. B. die Bewölkung nicht berücksichtigt, weshalb die tatsächliche Schattenwurfdauer in der Praxis deutlich niedriger liegt. Durch eine sorgfältige Standortauswahl und Mindestabstände zur Bebauung lassen sich die Einwirkungen des Schattenwurfs auf Anwohner von Planungsbeginn an minimieren.

Die roten Flugsicherheitsleuchten von Windenergieanlagen sind je nach Topografie und Gebäudeausrichtung teils weithin sichtbar. Um die Lichtemissionen dieser sogenannten „Nachtbefeuerung“ möglichst gering zu halten, wurden in den letzten Jahren bedarfsgerechte Lösungen entwickelt, die inzwischen technisch umsetzbar sind und künftig beim Bau neuer Anlagen berücksichtigt werden müssen. Ein Passivradarsystem erkennt, ob überhaupt Flugzeuge in der Nähe sind. So können die Flugsicherheitsleuchten die meiste Zeit abgeschaltet bleiben.

Ökologische Aspekte

Wie andere Technologien stellen auch Windräder einen Eingriff in die Natur dar, der mit einer Gefährdung von Fledermäusen und Vögeln verbunden sein kann. Um diese Tiere zu schützen, werden die potenziellen Standorte für Windenergieanlagen schon in der Planungsphase genauestens überprüft. Im Genehmigungsprozess sind z. B. spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP) vorgeschrieben, um das Vorkommen gefährdeter und geschützter Arten zu analysieren.

Die Steigerung der Nabenhöhen bei modernen Anlagen kann die Gefahr vermindern, dass Vögel und Fledermäuse zu Tode kommen, da viele Arten nicht in den damit erreichten Höhen fliegen. Zu Zeiten hoher Flugaktivität kann die Anlage vorübergehend anhand festgelegter Abschaltintervalle außer Betrieb gesetzt werden. Außerdem sind Fledermaus-Detektoren im Einsatz, die Flugbewegungen über eine spezielle Annäherungssensorik erfassen, Anlagen können dann der Situation entsprechend gedrosselt werden.

Wichtig: Die Gefährdung durch Windräder steht in keinem Verhältnis zur Bedrohung von Vögeln durch Gebäude (v.a. Fenster, Glasfassaden), Straßenverkehr oder Freileitungen. Trotzdem muss alles dafür getan werden, Kollisionen mit Windrädern zu vermeiden.

Moderne Windenergieanlagen amortisieren sich energetisch je nach Standort und Bauweise bereits nach drei bis sechs Monaten. Nach dieser Zeit haben sie so viel Energie produziert, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung an Energie aufgewendet werden muss.

Ähnlich kurz ist die Zeit, die ein Windrad für die Kompensation der bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung entstehenden Treibhausgas-Emissionen benötigt: Auch hier geht man von etwa drei bis acht Monaten aus.

Für fast alle in den Komponenten eines Windrads verwendeten Materialien bestehen geeignete Recyclingverfahren. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Beton (Fundament und, je nach Bauweise, Turm), Stahl (Turm) sowie zu einem geringen Anteil um weitere Metalle, z. B. Kupfer oder Aluminium (Generator und Anlagenelektronik). Die für die Gondel und Rotorblätter eingesetzten Verbundwerkstoffe aus (Glas- oder Kohle)Fasern und Kunstharzen werden auf Grund des derzeit geringen Aufkommens meist thermisch verwertet, zum Beispiel in der Zementherstellung. An hochwertigen Recyclingmöglichkeiten für die Verbundwerkstoffe wird derzeit intensiv geforscht. Mit zunehmenden Mengen durch außer Betrieb gehende Anlagen ist langfristig mit wirtschaftlichen und ökologischen Recyclingwegen zu rechnen. Die derzeitigen Recyclingquoten von Windenergieanlagen können bereits bei 80 bis 90 Prozent liegen.

Wirtschaftliche Aspekte

Der Ertrag der Anlagen ist abhängig von der Nennleistung und den sogenannten „Volllaststunden“, die sich ein Windrad dreht. Im geplanten Vorranggebiet herrschen mittlere Windgeschwindigkeiten von 6,3-6,9 m/s in 100 m über Gelände bzw. in 200 m sogar 8,0-8,3 m/s. Das sind sehr gute Voraussetzungen.

Bestehende Windräder im Windpark Oberngrub produzierten in den letzten Jahren bei einer Nennleistung von 1,5 MW ca. 2,8 Mio kWh/a. Die Nennleistung aktueller Anlagen beträgt bereits 5-6 MW, hier kann man deshalb mit einem Ertrag von rund 8-12 Mio. kWh pro Jahr rechnen.

Der durchschnittliche Stromverbrauch eines deutschen Haushalts beträgt ca. 3.000 kWh/a. Rechnerisch könnten also rund 3.000-4.000 Haushalte versorgt werden – schon durch eine einzige moderne Anlage!

Die Stromgestehungskosten für Windenergieanlagen an Land liegen mittlerweile nur noch bei 3,99 bis 8,23 ct/kWh. Sie können also bereits sehr gut mit fossilen Kraftwerken konkurrieren, deren Stromgestehungskosten derzeit meist zwischen 4,59 und 9,96 ct/kWh liegen. Insbesondere im Hinblick auf die stetig steigenden Kosten für konventionelle Energieträger (auch durch den steigenden CO2-Preis) kann die Windenergie zusammen mit anderen Erneuerbaren Energien wie Photovoltaik eine preisstabile und klimafreundliche Stromversorgung gewährleisten.

Erneuerbare sind also konkurrenzlos günstig geworden – trotzdem sind die Strompreise für Verbraucher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dieser paradoxe Effekt hat zwei Ursachen, nämlich das grenzkostenorientierte Strommarktmodell (seit Frühjahr 2022) in Deutschland und die Berechnungsmethode der EEG-Umlage (bis Mitte 2022).

Die Angst vor einem möglichen Wertverlust von Grundstücken in der Umgebung von Windenergieanlagen ist in der Regel unbegründet. Die Höhe eines solchen Verlusts ist deshalb auch nicht pauschal zu beziffern. Die Ursache hierfür liegt zum Großteil in der subjektiven Wahrnehmung der Windräder und der sie umgebenden Landschaft. Sind bereits Windräder in das Landschaftsbild integriert, so empfinden Anwohner oder potenzielle Käufer dies als weniger oder gar nicht störend. Dies spiegelt sich etwa auch in Erfahrungen aus Süddeutschland wider, wo sich die Immobilienpreise wenige Jahre nach der Errichtung von Windparks wieder auf dem ursprünglichen Niveau eingependelt haben.

Viele junge Menschen vertreten sogar die Ansicht, dass Windenergieanlagen in der Landschaft Ausdruck des ökosozialen Fortschritts, der regionalen Wertschöpfung sowie einer nachhaltigen Gesellschaft und damit positiv zu bewerten sind.

Quellen & weiterführende Informationen

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (2018): Windenergie in Bayern.

https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_118_windenergie_in_bayern.pdf

Bayerische Staatsregierung: Energieatlas – Wind – Umweltaspekte.

https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/umweltaspekte.html

C.A.R.M.E.N. e.V., Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (2020): Akzeptanz für Windkraft. Eine Argumentationshilfe.

https://www.carmen-ev.de/wp-content/uploads/2020/12/Akzeptanz-fuer-die-Windenergie.pdf

Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE (Hrsg.) (2018): Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien.

https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2018_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall.

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie-und-schall

Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE): Forschungsergebnisse zur Vereinbarkeit von Ökologie und Energiewende.

https://www.naturschutz-energiewende.de

New European Wind Atlas.

https://map.neweuropeanwindatlas.eu/

Kontakt

Falls Sie konkrete Fragen zu unserem Projekt haben, erreichen Sie uns unter dem folgenden Kontakt:

Markt Buttenheim

Hauptstraße 15 

96155 Buttenheim

 

09545 / 9222-0

post@windkraft-buttenheim.de

Impressum

Information according to § 18 para. 2 Medienstaatsvertrag

Markt Buttenheim
Michael Karmann
Hauptstraße 15
96155 Buttenheim
Deutschland

Vertreten durch: Michael Karmann

Kontakt:
Telefon: 09545/ 9222-0
E-Mail: post@windkraft-buttenheim.de

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